Verordnungsweg und Kosten

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept). Diese kann z. B. von Kinderärzt:innen, Hausärzt:innen, HNO-Ärzt:innen, Neurolog:innen oder Kieferorthopäd:innen ausgestellt werden. Sobald Sie das Rezept erhalten haben, setzen Sie sich bitte zeitnah mit mir in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.



Kostenübernahme

Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten die logopädische Therapie komplett von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Erwachsene, die nicht von gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen 10 % der Therapiekosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 €.
Privatversicherte sollten sich vor Beginn der Behandlung bei ihrer Versicherung informieren, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.




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